Der waagerechte Absatz einer Böschung.
Bei Ausgrabungen sollte die Berme immer von Material frei gehalten werden.
Nach den deutschen Unfallschutzvorschriften müssen Bermen mindestens 0,60 m breit sein;
Bermen, die zum Auffangen abrutschender Teile dienen, sogar mindestens 1,50 m breit.
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